Nutzungsbedingungen
Fassung 2026-11-03
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Anbieter von Tirono ist der im Impressum genannte Betreiber. Kontakt: kontakt@tirono.de. Dieser Anbieter ist Vertragspartner für die Nutzung der Plattform. Die Bezeichnung „Tirono“ meint im Folgenden diesen Anbieter.
Diese Bedingungen gelten für die Tirono-App, die Website tirono.de und den Unternehmensbereich. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
2. Was Tirono anbietet
Tirono stellt eine Plattform bereit, auf der Jobsuchende und Unternehmen für Minijobs, Nebenjobs und Praktika in Kontakt kommen können. Dazu gehören die angebotenen Profil-, Anzeigen-, Anfrage- und Nachrichtenfunktionen. Maßgeblich für kostenpflichtige Leistungen ist außerdem die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs bei Vertragsschluss.
Jobsuchende ab 18 Jahren sehen im Stapel der App gelegentlich Werbung von Unternehmen aus ihrem Suchgebiet. Sie ist als „Werbung“ mit dem Namen des Unternehmens gekennzeichnet und lässt sich die ersten zehn Sekunden nicht wegwischen. Jobsuchende unter 18 Jahren sehen keine Werbung. In den Einstellungen lässt sich die Werbung jederzeit ausschalten. Zusätzliche Auftritte von Anzeigen, die ein Unternehmen über seinen Tarif bezahlt, sind als „Gesponsert“ gekennzeichnet. Für Unternehmen, die Werbung buchen, gilt Abschnitt 9.
Tirono schuldet keinen bestimmten Bewerbungserfolg, keine Mindestzahl an Anfragen und keinen Abschluss eines Arbeits- oder Praktikumsvertrags. Die Entscheidung über Bewerbung, Auswahl und Einstellung treffen die Beteiligten selbst. Eine Anfrage oder die Zusage zu einem Gespräch auf Tirono ersetzt nicht den gesonderten Abschluss des jeweiligen Beschäftigungsvertrags.
Tirono wird nicht Arbeitgeber und ist nicht Partei des zwischen Unternehmen und jobsuchender Person geschlossenen Beschäftigungsvertrags. Lohnzahlung, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und die Durchführung des Praktikums sind Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien. Eigene vertragliche und gesetzliche Pflichten von Tirono bleiben davon unberührt.
3. Konto, Registrierung und Vertretung
Die Nutzung als jobsuchende Person ist ab 14 Jahren möglich und kostenlos. Es gibt keine obere Altersgrenze. Angaben müssen zutreffen und bei Änderungen berichtigt werden. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff anderer zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch des Kontos soll unverzüglich an Tirono gemeldet werden. Eine Haftung für fremde Kontonutzung besteht nicht unabhängig vom eigenen Verschulden und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Unternehmenskonten werden ausschließlich für berufliche, gewerbliche oder institutionelle Zwecke eingerichtet, nicht für private Stellenangebote. Wer für ein Unternehmen handelt, muss dazu berechtigt sein und die Angaben zur Vertretung wahrheitsgemäß machen. Die Registrierung im Namen eines Unternehmens begründet keine zusätzliche persönliche Zahlungspflicht der Ansprechperson. Die gesetzlichen Folgen einer fehlenden Vertretungsmacht bleiben unberührt.
Vor dem Abschluss werden die geltenden Bedingungen bereitgestellt. Eine Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung. Ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale Einwilligung in alle darin beschriebenen Verarbeitungen. Optionale Einwilligungen werden gesondert eingeholt.
4. Minderjährige und Sorgeberechtigte
Für 14- bis 17-Jährige ist vor der Weiterleitung von Anfragen eine Elternfreigabe erforderlich. Sie ist eine zusätzliche Schutzregel von Tirono. Die Nutzung muss außerdem von den erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung gedeckt sein. Besteht gemeinsame Vertretungsbefugnis, genügt die technische Bestätigung einer E-Mail-Adresse allein nicht als Nachweis, dass eine Person allein vertreten darf. Die bestätigende Person muss zur Erklärung berechtigt sein.
Die Freigabe kann über den dafür bereitgestellten Link oder durch Nachricht an kontakt@tirono.de zurückgenommen werden. Welche Beschäftigung konkret erlaubt ist und welche Zustimmung für einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag benötigt wird, prüfen das Unternehmen und die gesetzliche Vertretung gesondert. Die Plattformfreigabe erteilt keine allgemeine Erlaubnis für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsvertrag.
Die Freigabe ist keine Bürgschaft, keine Garantie und keine pauschale Übernahme der Haftung für Handlungen des Kindes. Sorgeberechtigte haften nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere für eine eigene Verletzung einer bestehenden Aufsichtspflicht. Die persönliche Verantwortlichkeit Minderjähriger richtet sich nach den gesetzlichen Regeln über Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht vereinbart.
Volljährige Nutzerinnen und Nutzer tragen die Verantwortung für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Sie übernehmen damit weder die Verantwortung für Fehler anderer noch die Pflichten von Tirono.
5. Pflichten der Unternehmen
Anzeigen müssen tatsächliche, zulässige Tätigkeiten und zutreffende Bedingungen beschreiben. Unternehmen sind insbesondere für ihre Auswahlentscheidung, die rechtmäßige Beschäftigung, Vergütung, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, steuerlichen Pflichten und die erforderlichen Zustimmungen verantwortlich. Gesetzliche Pflichten gegenüber Minderjährigen sind vor Beginn und während der Tätigkeit einzuhalten.
Altersfilter, Hinweise und Prüfungen in Tirono unterstützen diese Prüfung. Sie ersetzen keine Beurteilung der konkreten Tätigkeit durch das Unternehmen und keine erforderliche rechtliche oder fachliche Beratung. Die Verantwortung von Tirono für eigene fehlerhafte Leistungen richtet sich nach Abschnitt 13.
Erhaltene Bewerberdaten dürfen nur für den jeweiligen Bewerbungs- und Beschäftigungszweck verarbeitet werden. Unzulässig sind insbesondere Werbung, der Aufbau fremder Adresssammlungen und unberechtigte Weitergaben. Für eigene Verarbeitungen außerhalb der Plattform erfüllt das Unternehmen seine gesetzlichen Datenschutzpflichten selbst. Ein Ende des Plattformzugriffs erlaubt keine weitere Speicherung ohne eigene Rechtsgrundlage.
6. Verifizierung und ihre Grenzen
Unternehmen müssen die für die angebotene Prüfung verlangten Angaben und Nachweise zutreffend bereitstellen und wesentliche Änderungen mitteilen. Welche Angaben geprüft wurden und ob noch eine Prüfung aussteht, ergibt sich aus dem angezeigten Prüfstatus. Bis die erforderliche Freigabe vorliegt, können Veröffentlichungen und Kontaktfunktionen eingeschränkt sein.
Eine Freigabe bezieht sich auf die jeweils geprüften Angaben zum Prüfzeitpunkt. Sie ist keine Garantie für zukünftiges Verhalten, Zahlungsfähigkeit, Arbeitsbedingungen oder die Eignung eines Unternehmens. Auch geprüfte Angaben können sich ändern oder trotz Prüfung unzutreffend sein. Hinweise auf Fehler oder Missbrauch werden geprüft. Eigene gesetzliche Prüf-, Schutz- und Reaktionspflichten von Tirono bleiben bestehen.
Eine Tarifzahlung ersetzt keine erforderliche Freigabe. Sicherheitsmaßnahmen gelten unabhängig vom Tarif. Bei einer noch eingeschränkten Freigabe können zusätzliche Kontaktgrenzen gegenüber Minderjährigen gelten. Die Anwendung solcher Grenzen wird im jeweiligen Bereich angezeigt.
7. Inhalte und zulässige Nutzung
Wer Texte, Bilder oder Dokumente einstellt, muss über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügen. Insbesondere dürfen keine fremden Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt werden. Personenbezogene Daten Dritter sollen nur übermittelt werden, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und zulässig ist.
Für die Bereitstellung der Plattform räumen Nutzer Tirono ein einfaches, auf die Vertragsdurchführung beschränktes Recht ein, ihre Inhalte zu speichern, technisch aufzubereiten und den vorgesehenen Empfängern anzuzeigen. Dienstleister dürfen hierfür im erforderlichen Umfang eingesetzt werden. Daraus folgt kein Recht zur zweckfremden Werbung mit persönlichen Bewerberdaten. Nach Entfernung der Inhalte endet die Nutzung, soweit keine erforderliche Abwicklung oder gesetzliche Aufbewahrung entgegensteht.
Verboten sind insbesondere falsche Identitäten, Scheinanzeigen, rechtswidrige oder diskriminierende Angebote, Beleidigungen, Belästigung, sexuelle Anbahnung, unzulässige Werbung, Schadsoftware, Angriffe auf die Plattform und das Umgehen von Zugriffs-, Alters-, Kontakt- oder Sperrregeln. Kontakte zu Minderjährigen dürfen nur dem zulässigen Bewerbungszweck dienen.
8. Tarife und Zahlung
Für Jobsuchende entstehen durch die Nutzung von Tirono keine Entgelte. Unternehmen buchen kostenpflichtige Leistungen auf der Website. In der App werden keine Tarife verkauft.
Für Unternehmen gelten die vor der Buchung angezeigten Leistungen, Gesamtpreise, Abrechnungszeiträume und Bedingungen einer etwaigen kostenlosen Anfangsphase. Eine kostenlose Anfangsphase ist kein dauerhaft kostenloser Tarif. Beginn, Ende und anschließender Preis müssen vor dem verbindlichen Abschluss erkennbar sein. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe.
Kündigungen und Tarifwechsel können über die angebotene Tarifverwaltung veranlasst werden. Der Wirksamkeitszeitpunkt und etwaige Kosten eines Wechsels werden vor seiner Bestätigung angezeigt. Eine Kündigung beendet grundsätzlich das Abo zum ausgewiesenen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei technischen Problemen ist eine Erklärung auch an kontakt@tirono.de möglich. Zwingende gesetzliche Form- und Zugangsvorschriften bleiben unberührt.
Ein kostenpflichtiger Wechsel wird im angemeldeten Unternehmensbereich über eine ausdrücklich als kostenpflichtig bezeichnete Schaltfläche ausgelöst. Die Zahlung selbst wird anschließend auf der Bezahlseite von Stripe abgeschlossen. Die Kündigung ist in der Tarifverwaltung des angemeldeten Kontos über eine eigene Schaltfläche mit anschließender Bestätigung sowie durch Erklärung an kontakt@tirono.de möglich.
9. Werbung für Unternehmen
Geprüfte Unternehmen können im Unternehmensbereich Werbung buchen: eine Karte mit Titel, Text und Bild für das Unternehmen selbst oder seine Angebote. Sie erscheint in der App im Stapel von Jobsuchenden ab 18 Jahren, deren Suchort im Umkreis des Unternehmens liegt, nach festen Regeln zu Abstand und Häufigkeit. Höchstens drei Werbungen eines Unternehmens können gleichzeitig laufen oder auf ihren Start warten. Tirono schuldet keine bestimmte Zahl an Einblendungen, Betrachtungen oder Anfragen. Wie viele Personen eine Werbung erreicht, hängt davon ab, wie viele volljährige Jobsuchende im Umkreis Tirono nutzen.
Laufzeit und Starttag wählen Sie vor der Buchung aus den angezeigten Möglichkeiten. Maßgeblich ist der vor der Zahlung angezeigte einmalige Gesamtpreis. Die Buchung lösen Sie über eine Schaltfläche mit dem zu zahlenden Betrag aus und schließen sie auf der Bezahlseite von Stripe ab. Erst nach bestätigter Zahlung wird die Werbung zur Prüfung eingereicht. Die Zahlung allein veröffentlicht nichts.
Vor dem Start prüft ein Mensch Inhalt und Bild, in der Regel innerhalb eines Werktags. Die Laufzeit beginnt mit der Freigabe oder, wenn Sie einen späteren Starttag gewählt haben, an diesem Tag und umfasst die volle gebuchte Zahl an Tagen. Lehnt Tirono die Werbung ab, wird Ihnen der Grund mitgeteilt. Sie können sie dann mit derselben Laufzeit ohne erneute Zahlung korrigieren und wieder einreichen. Kommt keine Freigabe zustande, weil sich die Werbung nicht regelgerecht korrigieren lässt oder Sie auf eine Korrektur verzichten, erstattet Tirono den gezahlten Betrag auf Anfrage an kontakt@tirono.de.
Eine Stornierung durch das Unternehmen gibt es nicht. Eine bezahlte Werbung lässt sich nur im Rahmen einer Korrektur nach Ablehnung ändern und nicht vorzeitig beenden. Sie läuft bis zum Ende ihrer Laufzeit, auch wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Für Werbung gelten feste Inhaltsregeln, die vor der Buchung angezeigt werden. Nicht erlaubt ist insbesondere Werbung für Alkohol, Tabak und E-Zigaretten, Glücksspiel und Wetten, Erotik und Partnersuche, Waffen, Kredite, Finanzprodukte und Kryptowerte, Medikamente und Heilversprechen, politische und religiöse Werbung sowie Werbung für andere Jobbörsen oder Vermittler. Ebenfalls nicht erlaubt sind Webadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und QR-Codes in Text oder Bild, Zeitdruck wie „nur heute“ oder ein Countdown, irreführende Angaben und erkennbare Personen unter 18 Jahren im Bild. Werbung enthält keine Links und nichts Eingebettetes.
Für den Inhalt der Werbung ist das Unternehmen verantwortlich. Es muss die erforderlichen Rechte an Text und Bild haben, insbesondere an Fotos und den Abbildungen von Personen, und die Werbung muss zutreffend und rechtmäßig sein. Die Prüfung durch Tirono gilt den Inhaltsregeln. Sie ist keine rechtliche Prüfung der Werbung und entlastet das Unternehmen nicht. Abschnitt 14 gilt auch für Werbung.
Tirono kennzeichnet jede Werbung als „Werbung“ mit dem Namen des Unternehmens und erklärt unter „Warum sehe ich das?“, wer sie bezahlt hat und nach welchen Merkmalen sie gezeigt wird. Unternehmen dürfen diese Kennzeichnung nicht umgehen, etwa indem sie Werbung als Stellenanzeige ausgeben. Jobsuchende können eine Werbung jederzeit melden und nach der Wartezeit ausblenden.
Verstößt eine Werbung gegen die Inhaltsregeln, diese Bedingungen oder geltendes Recht, kann Tirono sie ablehnen oder eine laufende Werbung stoppen, etwa nach Meldungen. Das Unternehmen erhält eine Begründung nach Abschnitt 10. Hat das Unternehmen den Verstoß zu vertreten, wird der Preis nicht erstattet, auch nicht anteilig. Stoppt Tirono eine Werbung, ohne dass ein solcher Verstoß vorliegt, erstattet Tirono den Anteil des Preises für die nicht genutzten Tage.
Zu jeder Werbung erhalten Unternehmen E-Mails über ihren Stand und am Ende eine Zusammenfassung. Die Auswertung zeigt nur zusammengefasste Zahlen, keine Angaben zu einzelnen Personen. Auf die Preise wird keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG).
10. Bewertungen
Jobsuchende können ein Unternehmen, mit dem sie über Tirono eine Zusage, einen Chat oder einen angenommenen Termin hatten, einmal in drei festen Kriterien mit jeweils einem bis fünf Sternen bewerten. Ob ein solcher Kontakt bestand, prüft Tirono technisch. Ohne ihn ist keine Bewertung möglich. Eine Bewertung muss auf den eigenen Erfahrungen aus diesem Kontakt beruhen. Unzulässig sind gekaufte, abgesprochene, für andere abgegebene oder unter Druck zustande gekommene Bewertungen. Ebenso unzulässig ist es, Jobsuchenden für eine Bewertung einen Vorteil zu versprechen oder sie zu einer bestimmten Bewertung zu drängen. Die eigene Bewertung kann jederzeit zurückgezogen und danach neu abgegeben werden.
Angezeigt wird nur eine Zusammenfassung ab fünf Bewertungen, nie eine einzelne Bewertung und nie, wer bewertet hat. Eine Bewertung zählt sieben Tage nach ihrer Abgabe mit, Durchschnittswerte werden auf halbe Sterne abgerundet, und die Anzahl wird in Stufen angegeben. Das Abzeichen „Top bewertet“ erhält ein Unternehmen ab zehn Bewertungen mit einem Durchschnitt von mindestens 4,5 Sternen. Bewertungen, ihre Anzeige und das Abzeichen sind von Tarif und Werbung unabhängig und lassen sich nicht erwerben.
Unternehmen können zu ihren Bewertungen eine Antwort hinterlegen, die zusammen mit der Zusammenfassung erscheint. Sie muss sachlich sein und darf weder Kontaktdaten, Verweise auf andere Angebote oder Beleidigungen noch Angaben enthalten, die Rückschlüsse auf bewertende Personen ermöglichen. Unternehmen können ihre Bewertungen im Unternehmensbereich beanstanden. Tirono prüft dann, ob jede Bewertung auf einem Kontakt über Tirono beruht und nicht missbräuchlich ist, entfernt unzulässige Bewertungen und zeigt dem Unternehmen das Ergebnis der Prüfung. Die Identität bewertender Personen gibt Tirono nicht heraus, soweit keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
11. Meldungen und Einschränkungen
Unzulässige Inhalte, Sicherheitsprobleme und vermuteter Missbrauch können über die bereitgestellte Meldefunktion oder an kontakt@tirono.de gemeldet werden. Die Meldefunktion in der App bezeichnet den Inhalt selbst. Das gilt auch für die Antwort eines Unternehmens auf seine Bewertungen. Unternehmen beanstanden Bewertungen im Unternehmensbereich. Eine Meldung per E-Mail soll den Inhalt oder Vorgang so genau bezeichnen, dass er auffindbar ist, begründen, warum er unzulässig ist, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten und bestätigen, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Tirono prüft Hinweise und ergreift die erforderlichen Maßnahmen.
Dafür setzt Tirono folgende Mittel ein. Automatische Regeln prüfen Nachrichten auf bestimmte Beleidigungen und Kontaktdaten und weisen sie ab oder versehen sie vor dem Versand mit einem Hinweis. Alters- und Jugendschutzregeln bestimmen, welche Anzeigen und welche Werbung eine Person sieht und zu welchen Uhrzeiten Termine mit Minderjährigen möglich sind. Kontakt- und Häufigkeitsgrenzen begrenzen Nachrichten, insbesondere von noch nicht vollständig geprüften Unternehmen an Minderjährige. Ob ein Unternehmen freigegeben wird, ob eine Werbung starten darf und wie über eine Meldung entschieden wird, entscheiden Menschen. Automatische Hinweise auf auffällige Vorgänge führen allein zu keiner Sperre. Eine gemeldete Werbung wird der meldenden Person sofort nicht mehr gezeigt.
Bei Pflichtverletzungen oder konkreten Sicherheitsrisiken kann Tirono einzelne Inhalte entfernen, Funktionen vorübergehend begrenzen oder ein Konto sperren. Maßnahmen müssen dem Anlass angemessen sein und dessen Schwere, Wiederholung und die Interessen betroffener Personen berücksichtigen. Soweit möglich und rechtlich zulässig, werden Betroffene informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei dringenden Risiken kann eine sofortige vorläufige Maßnahme erforderlich sein.
Eine Überprüfung kann unter kontakt@tirono.de verlangt werden. Gesetzliche Informations-, Begründungs- und Beschwerderechte bleiben bestehen. Eine Beschwerde bei Tirono ist keine Voraussetzung, um Gerichte oder zuständige Behörden anzurufen. Ein Ausschluss berechtigter Zahlungs- oder Erstattungsansprüche folgt nicht automatisch aus einer Sperre.
Tirono speichert fremde Inhalte und ist damit ein Hostingdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste. Für Meldungen, für Anfragen betroffener Personen und für Behörden gilt kontakt@tirono.de als elektronische Kontaktstelle. Die Verständigung ist auf Deutsch möglich. Wird ein Inhalt entfernt, eine Funktion begrenzt oder ein Konto gesperrt, erhält die betroffene Person eine Begründung mit Anlass, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie den Möglichkeiten, sie überprüfen zu lassen, soweit die Kontaktdaten vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht.
12. Verfügbarkeit und Sicherheit
Tirono erbringt die vertraglich zugesagten Plattformleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können zu zeitweiligen Einschränkungen führen. Eine lückenlose Erreichbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
Für die eigene Internetverbindung und geeignete Endgeräte sind Nutzer selbst verantwortlich. Tirono darf notwendige Sicherheitsmaßnahmen treffen, bleibt aber für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Pflichten verantwortlich. Der Einsatz eines Hosting-, Zahlungs- oder sonstigen Dienstleisters schließt diese Verantwortung nicht pauschal aus. Gesetzliche Rechte bei Leistungsausfällen oder Mängeln bleiben erhalten.
13. Beendigung und Änderungen
Jobsuchende können die Nutzung beenden und die Kontolöschung über die dafür angebotene Funktion oder den Support beantragen. Bei Unternehmen sind laufende Tarifverträge und deren Beendigung zusätzlich zu beachten. Vor einer Löschung sollen benötigte eigene Unterlagen gesichert werden. Die Behandlung und Aufbewahrung personenbezogener Daten erklärt die Datenschutzerklärung.
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden nicht allein durch Schweigen oder Weiternutzung akzeptiert. Soweit eine Vereinbarung erforderlich ist, werden geänderte Bedingungen zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Gesetzliche Regeln über zulässige Änderungen digitaler Produkte sowie Informations- und Beendigungsrechte bleiben unberührt. Eine bereits geschuldete Leistung wird durch diesen Abschnitt nicht nachträglich eingeschränkt.
14. Haftung von Tirono
Tirono haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für entsprechendes Verhalten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tirono für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die unbeschränkte Haftung nach dem vorstehenden Absatz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und für nicht abdingbare Ansprüche nach dem Datenschutzrecht. Gesetzliche Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Minderungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Tirono wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies im gleichen Umfang für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen wegen ihrer Tätigkeit für Tirono. Eine gesetzlich zwingende persönliche Haftung bleibt unberührt.
Tirono haftet nicht allein deshalb für eine Pflichtverletzung eines Unternehmens oder einer jobsuchenden Person, weil der Kontakt über Tirono zustande kam. Eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen oder gesetzlich zurechenbares Verhalten bleibt nach den vorstehenden Regeln bestehen. Diese Regel ist weder ein Verzicht auf Schutzpflichten gegenüber Minderjährigen noch eine Beschränkung der Haftung auf technische Fehler.
15. Ansprüche Dritter gegenüber Unternehmenskonten
Ein Unternehmen, das als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, stellt Tirono von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten durch seine eingestellten Inhalte oder seine vertragswidrige Nutzung beruhen. Erfasst sind auch erforderliche, angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Eine Mitverantwortung von Tirono ist entsprechend zu berücksichtigen.
Tirono informiert das Unternehmen über einen solchen Anspruch, soweit dies rechtlich zulässig ist, und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung bei der Abwehr. Ohne seine Zustimmung werden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zu seinen Lasten vereinbart. Dieser Abschnitt gilt nicht für Jobsuchende, Minderjährige oder Sorgeberechtigte und begründet keine verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmens.
16. Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen
Zwingende Verbraucherrechte bleiben bestehen. Ob für einen konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach dessen tatsächlichen Voraussetzungen. Eine kostenlose Nutzung wird nicht allein deshalb von solchen Rechten ausgenommen, weil kein Geld gezahlt wird.
Tirono ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil. Ein Hinweis auf die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung entfällt, weil diese seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr betrieben wird.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit das Gesetz dies vorsieht. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, treten die gesetzlichen Regeln an ihre Stelle. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.